Allgemeine Geschäftsbedingungen

I) Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen

Heinloth Consulting erbringt Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmern, Führungskräften und Organisationen insbesondere im Aufbau und der Entwicklung von Managementsystemen, Prozessen und Strukturen sowie in der Entwicklung von Führungskräften. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- oder Coaching-Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

Heinloth Consulting erbringt die Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen gemäß einem individuellen schriftlichen Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal. Heinloth Consulting führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.

Heinloth Consulting ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen. Dabei trägt Heinloth Consulting dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden auf den vom Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden.

Werkvertragliche Leistungen sind von Heinloth Consulting nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.

Mitwirkungsleistungen des Kunden

Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit Heinloth Consulting abstimmen und Heinloth Consulting bei der Erbringung der Beratungsdienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass Heinloth Consulting in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.

Der Kunde wird Heinloth Consulting und ihrem Personal bei Bedarf Zugang zu seinem Personal sowie zu Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch Heinloth Consulting erforderlich ist.

In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.

II) Workshops, Führungstouren und Veranstaltungen

Teilnehmer melden sich ver­bind­lich mit dem je­wei­li­gen Anmeldeformular zu der ge­wähl­ten Ver­an­stal­tung an. Geben Sie uns bitte un­be­dingt den Namen des Teil­neh­mers und die voll­stän­di­ge Fir­men­an­schrift bzw. Rech­nungs­an­schrift mit Email-Adres­se an. Ihre An­mel­dung ist ver­bind­lich und wird in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs von uns ge­bucht. Soll­te die Ver­an­stal­tung be­reits aus­ge­bucht sein, mel­den wir uns um­ge­hend, an­sons­ten sen­den wir Ihnen Ihre An­mel­de­be­stä­tigung mit Weg­be­schrei­bung zum Veranstaltungsort spä­tes­tens eine Woche vor der Ver­an­stal­tung per E-Mail.

Die Teil­nah­me­ge­büh­ren stel­len wir in der Regel zwei Wochen nach Anmeldung mit Zah­lungs­ziel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Rech­nung. Genannte Honorare gelten grundsätzlich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Leistungen und Ausschlüsse

Un­se­re Leis­tun­gen um­fas­sen die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung bzw. der Aus­bil­dung laut ak­tu­el­ler Be­schrei­bung auf der Home­page. Alle Un­ter­la­gen und sons­ti­gen In­for­ma­ti­ons­trä­ger, die durch Heinloth-Consulting zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den, be­inhal­ten das Co­py­right. Die Un­ter­la­gen dür­fen nicht wei­ter­ge­ge­ben oder ver­öf­fent­licht wer­den. Im Falle der Zu­wi­der­hand­lung kön­nen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che und wei­te­re For­de­run­gen aus an­de­ren Rechts­grün­den gel­tend ge­macht wer­den.

Der Workshopleiter, Trainer bzw. Tourenleiter ist er­mäch­tigt, Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung oder Aus­bil­dun­gen ohne An­ga­ben von Grün­den ab­zu­leh­nen. Be­reits ge­zahl­te Ge­büh­ren wer­den in die­sem Fall zu 100% zu­rücker­stat­tet. Teil­nehmer, die den Ab­lauf stö­ren, Fremd­pro­duk­te ver­kau­fen o.ä., kön­nen vom verantwortlichen Lei­ter von der Ver­an­stal­tung aus­ge­schlos­sen wer­den. Die geleistete Ge­bühr wird in die­sem Fall zu 100% einbehalten. Die Teil­nah­me­ge­bühr  be­inhal­tet auch die Ver­pfle­gung wäh­rend der Ver­an­stal­tung sowie die Do­ku­men­ta­ti­on und die Teil­nah­me­be­schei­ni­gung.

Auf Führungstouren im Gebirge beinhaltet die Teilnahmegebühr die Übernachtung in Bettenlagern in Berghütten des Deutschen Alpenvereins (DAV) oder in vergleichbaren Hütten nach Verfügbarkeit. Wenn Bettenlager nicht zur Verfügung stehen kann die Hüttenleitung auch Matratzenlager oder Notlagerplätze zuweisen. Außerdem ist Vollverpflegung in diesen Hütten oder bewirtschafteten Almen in Form von Frühstück, Mittagessen oder Lunchpaket und Abendessen jeweils mit einem alkoholfreien Getränk beinhaltet. Die Teilnehmer sind selbst für geeignete Wanderkleidung, bergtaugliches Schuhwerk, Regen- und Kälteschutz sowie einen geeigneten Schlafsack zur Übernachtung in Bettenlagern von Berghütten verantwortlich.

Ihre Rücktrittsgarantie bei Veranstaltungen

Ver­tre­tung: Sie kön­nen je­der­zeit an­stel­le des an­ge­mel­de­ten Teil­neh­mers einen Ver­tre­ter be­nen­nen. Ihnen ent­ste­hen keine zu­sätz­li­chen Kos­ten

Stor­nie­rung: Sie kön­nen je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. Dies ist je­doch nur per E-Mail (info@heinloth-consulting.de) oder pos­ta­lisch (Heinloth Consulting, Am Birkenberg 20, 63755 Alzenau) mög­lich. Bitte be­ach­ten Sie bei Ver­an­stal­tun­gen mit Teil­nah­me­ge­büh­ren, dass wir fol­gen­de Stor­nie­rungs­ge­büh­ren er­he­ben:

  • Stornierung mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
  • Stornierungen mehr als 14 Tage und weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Gebühr
  • Stornierungen weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Gebühr

Bei Nicht­er­schei­nen des an­ge­mel­de­ten Teil­neh­mers ohne Stornierung vor Veranstaltungsbeginn oder Teilnahmeabbruch während der Veranstaltung wird die Gebühr zu 100% fällig. Die Höhe der Teil­nah­mege­bühr ent­neh­men Sie bitte der Veranstaltungsbe­schrei­bung, ihrem Vertrag und ihrer Rech­nung.

Ab­sa­ge von Ver­an­stal­tun­gen: Wir be­hal­ten uns vor, die Ver­an­stal­tung wegen zu ge­rin­ger Nach­fra­ge bzw. Teil­neh­mer­zahl (bis ca. 14 Tage vor dem ge­plan­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min) oder aus sons­ti­gen wich­ti­gen, von uns nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den (z. B. plötz­li­che Er­kran­kung des Re­fe­ren­ten, staatliche Vorgaben, hö­he­re Ge­walt etc.) ab­zu­sa­gen. Be­reits von Ihnen ent­rich­te­te Teil­nah­me­ge­büh­ren wer­den Ihnen selbst­ver­ständ­lich zu­rück­er­stat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Haf­tungs- und Scha­den­er­satz­an­sprü­che, auch solche die Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Ge­sund­heit be­tref­fen, sind, so­weit nicht Vor­satz oder grobe Fahr­läs­sig­keit un­se­rer­seits vor­liegt, aus­ge­schlos­sen. Bitte be­ach­ten Sie dies auch bei Ihrer Bu­chung von Flug- oder Bahn­ti­ckets.

Än­de­rungs­vor­be­hal­te: Wir sind be­rech­tigt, not­wen­di­ge in­halt­li­che, me­tho­di­sche und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Än­de­run­gen oder Ab­wei­chun­gen (z. B. auf­grund von Rechts­än­de­run­gen) vor oder wäh­rend der Ver­an­stal­tung vor­zu­neh­men, so­weit diese den Nut­zen der an­ge­kün­dig­ten Ver­an­stal­tung für den Teil­neh­mer nicht we­sent­lich än­dern. Wir sind be­rech­tigt, die vor­ge­se­he­nen Re­fe­ren­ten im Be­darfs­fall (z. B. Krank­heit, Un­fall) durch an­de­re hin­sicht­lich des an­ge­kün­dig­ten The­mas gleich qua­li­fi­zier­te Per­so­nen zu er­set­zen. Die im Rah­men der Wei­ter­bil­dung zur Ver­fü­gung ge­stell­ten Do­ku­men­te wer­den nach bes­tem Wis­sen und Kennt­nis­stand er­stellt. Haf­tung und Ge­währ für die Kor­rekt­heit, Ak­tua­li­tät, Voll­stän­dig­keit und Qua­li­tät der In­hal­te sind aus­ge­schlos­sen. Wir be­hal­ten uns das Recht vor, je­der­zeit die AGB zu än­dern. Soll­te eine Be­stim­mung die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen nicht mehr gül­tig sein, so blei­ben die üb­ri­gen Be­din­gun­gen gül­tig.

Ei­gen­tums­vor­be­halt: Wir be­hal­ten uns bei allen Lie­fe­run­gen von Lehr­ma­te­ria­li­en das un­ein­ge­schränk­te Ei­gen­tum bis zur voll­stän­di­gen Er­fül­lung sämt­li­cher Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen durch den Kun­den vor. Ein Wei­ter­ver­kauf von Seminar- und Workshop­un­ter­la­gen ist nicht zu­ge­las­sen.

Ho­tel­re­ser­vie­run­gen / An­fahrt: Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ihnen für Fra­gen zu mög­li­chen Ho­tel­re­ser­vie­run­gen für Workshops und zur An­fahrt zur Ver­fü­gung. Die Ho­tel­re­ser­vie­rung, soweit sie nicht bereits inkludierte Übernachtungen während geplanter Führunstouren im Gebirge betrifft, neh­men Sie bitte sel­bst vor. Glei­ches gilt für die Pla­nung/ Bu­chung Ihrer An­fahrt.

 

III) Da­ten­schutz, Da­ten­spei­che­rung

Die Kun­den­da­ten wer­den zu Ab­wick­lungs-, Ab­rech­nungs- und Wer­be­zwe­cken in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Un­ter­neh­mens, Ihrer Post­an­schrift oder der Ihres Un­ter­neh­mens, Ihrer Te­le­fon­num­mer sowie Ihrer E-Mail-Adres­se ge­spei­chert. Ihre Daten wer­den nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben. Sie kön­nen der Ver­wen­dung Ihrer Daten für Wer­be­zwe­cke wi­der­spre­chen. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf der Webpage von Heinloth Consulting veröffentlicht ist.

 

IV) Verantwortung und Haftung

Heinloth Consulting übernimmt die Verantwortung für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Beratungs-dienstleistung. Die unternehmerische Verantwortung für Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen verbleibt vollumfänglich beim Unternehmer bzw. der Organisation. Heinloth Consulting übernimmt keine Haf­tung für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den.

Teil­neh­mer an Veranstaltungen er­klären mit ihrer An­mel­dung, dass sie für sich selbst und ihre Hand­lun­gen in­ner­halb und au­ßer­halb der Ver­an­stal­tung voll ver­ant­wort­lich sind und die Veranstaltungslei­tung von jeg­li­chen Haft­an­sprü­chen bei Un­fäl­len, Schä­den, Ver­lus­ten u.a. frei­stellen. Es wird keine Haf­tung für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den über­nom­men, außer im Falle von grob fahr­läs­si­gen oder vor­sätz­li­chen Pflicht­ver­let­zun­gen des Durch­füh­ren­den. Die An- und Ab­rei­se er­folgt auf ei­ge­ne Kos­ten und ei­ge­nes Ri­si­ko der Teil­neh­mer/innen. Zudem ist jeder Teil­neh­mer drin­gend dazu an­ge­hal­ten, wich­ti­ge Be­hin­de­run­gen, Ein­nah­men le­bens­wich­ti­ger Me­di­ka­men­te oder von Psy­cho­phar­ma­ka, lau­fen­de psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Be­hand­lun­gen, kör­per­li­che und psy­chi­sche Lei­den, Be­schwer­den und Krank­hei­ten, die im Rah­men der Ver­an­stal­tung eine Rolle spie­len könn­ten, im An­mel­de­bo­gen an­zu­ge­ben und den Veranstaltungs­lei­ter vor Beginn der Veranstaltung dar­auf auf­merk­sam zu ma­chen. Eine Teil­nah­me ist unter die­sen Um­stän­den nur nach vor­he­ri­ger Ab­spra­che mit dem Veranstaltungslei­ter mög­lich. Die Teil­nah­me setzt eine nor­ma­le phy­si­sche und psy­chi­sche Be­last­bar­keit vor­aus. 

Die Teilnahme an Führungstouren im Gebirge erfordert eine besondere physische Leistungsfähigkeit, die in den Tourenbeschreibungen zumeist als Dauer des Gehens und Steigens am Berg angegeben ist. Besondere bergsteigerische Ausbildungen werden nicht erwartet.

 

Sal­va­to­ri­sche Klau­sel, Schluss­be­stim­mun­gen

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Soll­te eine oder meh­re­re die­ser Re­geln un­zu­läs­sig und/oder un­wirk­sam sein, so be­trifft dies nicht die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Re­geln.

 

Ge­richts­stand

Ge­richts­stand ist Alzenau in Unterfranken.

 

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