I) Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen
Heinloth Consulting erbringt Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmern, Führungskräften und Organisationen insbesondere im Aufbau und der Entwicklung von Managementsystemen, Prozessen und Strukturen sowie in der Entwicklung von Führungskräften. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- oder Coaching-Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
Heinloth Consulting erbringt die Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen gemäß einem individuellen schriftlichen Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal. Heinloth Consulting führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.
Heinloth Consulting ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen. Dabei trägt Heinloth Consulting dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden auf den vom Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden.
Werkvertragliche Leistungen sind von Heinloth Consulting nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.
Mitwirkungsleistungen des Kunden
Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit Heinloth Consulting abstimmen und Heinloth Consulting bei der Erbringung der Beratungsdienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass Heinloth Consulting in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
Der Kunde wird Heinloth Consulting und ihrem Personal bei Bedarf Zugang zu seinem Personal sowie zu Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch Heinloth Consulting erforderlich ist.
In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
II) Workshops, Führungstouren und Veranstaltungen
Teilnehmer melden sich verbindlich mit dem jeweiligen Anmeldeformular zu der gewählten Veranstaltung an. Geben Sie uns bitte unbedingt den Namen des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Email-Adresse an. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung mit Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort spätestens eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail.
Die Teilnahmegebühren stellen wir in der Regel zwei Wochen nach Anmeldung mit Zahlungsziel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Rechnung. Genannte Honorare gelten grundsätzlich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Leistungen und Ausschlüsse
Unsere Leistungen umfassen die Durchführung der Veranstaltung bzw. der Ausbildung laut aktueller Beschreibung auf der Homepage. Alle Unterlagen und sonstigen Informationsträger, die durch Heinloth-Consulting zur Verfügung gestellt werden, beinhalten das Copyright. Die Unterlagen dürfen nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung können Schadensersatzansprüche und weitere Forderungen aus anderen Rechtsgründen geltend gemacht werden.
Der Workshopleiter, Trainer bzw. Tourenleiter ist ermächtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung oder Ausbildungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zu 100% zurückerstattet. Teilnehmer, die den Ablauf stören, Fremdprodukte verkaufen o.ä., können vom verantwortlichen Leiter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die geleistete Gebühr wird in diesem Fall zu 100% einbehalten. Die Teilnahmegebühr beinhaltet auch die Verpflegung während der Veranstaltung sowie die Dokumentation und die Teilnahmebescheinigung.
Auf Führungstouren im Gebirge beinhaltet die Teilnahmegebühr die Übernachtung in Bettenlagern in Berghütten des Deutschen Alpenvereins (DAV) oder in vergleichbaren Hütten nach Verfügbarkeit. Wenn Bettenlager nicht zur Verfügung stehen kann die Hüttenleitung auch Matratzenlager oder Notlagerplätze zuweisen. Außerdem ist Vollverpflegung in diesen Hütten oder bewirtschafteten Almen in Form von Frühstück, Mittagessen oder Lunchpaket und Abendessen jeweils mit einem alkoholfreien Getränk beinhaltet. Die Teilnehmer sind selbst für geeignete Wanderkleidung, bergtaugliches Schuhwerk, Regen- und Kälteschutz sowie einen geeigneten Schlafsack zur Übernachtung in Bettenlagern von Berghütten verantwortlich.
Ihre Rücktrittsgarantie bei Veranstaltungen
Vertretung: Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten
Stornierung: Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur per E-Mail (info@heinloth-consulting.de) oder postalisch (Heinloth Consulting, Am Birkenberg 20, 63755 Alzenau) möglich. Bitte beachten Sie bei Veranstaltungen mit Teilnahmegebühren, dass wir folgende Stornierungsgebühren erheben:
Bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers ohne Stornierung vor Veranstaltungsbeginn oder Teilnahmeabbruch während der Veranstaltung wird die Gebühr zu 100% fällig. Die Höhe der Teilnahmegebühr entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsbeschreibung, ihrem Vertrag und ihrer Rechnung.
Absage von Veranstaltungen: Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis ca. 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, staatliche Vorgaben, höhere Gewalt etc.) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, auch solche die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets.
Änderungsvorbehalte: Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die AGB zu ändern. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nicht mehr gültig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig.
Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Ein Weiterverkauf von Seminar- und Workshopunterlagen ist nicht zugelassen.
Hotelreservierungen / Anfahrt: Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen zu möglichen Hotelreservierungen für Workshops und zur Anfahrt zur Verfügung. Die Hotelreservierung, soweit sie nicht bereits inkludierte Übernachtungen während geplanter Führunstouren im Gebirge betrifft, nehmen Sie bitte selbst vor. Gleiches gilt für die Planung/ Buchung Ihrer Anfahrt.
III) Datenschutz, Datenspeicherung
Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Telefonnummer sowie Ihrer E-Mail-Adresse gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf der Webpage von Heinloth Consulting veröffentlicht ist.
IV) Verantwortung und Haftung
Heinloth Consulting übernimmt die Verantwortung für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Beratungs-dienstleistung. Die unternehmerische Verantwortung für Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen verbleibt vollumfänglich beim Unternehmer bzw. der Organisation. Heinloth Consulting übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Teilnehmer an Veranstaltungen erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie für sich selbst und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung voll verantwortlich sind und die Veranstaltungsleitung von jeglichen Haftansprüchen bei Unfällen, Schäden, Verlusten u.a. freistellen. Es wird keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen, außer im Falle von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Durchführenden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmer/innen. Zudem ist jeder Teilnehmer dringend dazu angehalten, wichtige Behinderungen, Einnahmen lebenswichtiger Medikamente oder von Psychopharmaka, laufende psychotherapeutische Behandlungen, körperliche und psychische Leiden, Beschwerden und Krankheiten, die im Rahmen der Veranstaltung eine Rolle spielen könnten, im Anmeldebogen anzugeben und den Veranstaltungsleiter vor Beginn der Veranstaltung darauf aufmerksam zu machen. Eine Teilnahme ist unter diesen Umständen nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstaltungsleiter möglich. Die Teilnahme setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus.
Die Teilnahme an Führungstouren im Gebirge erfordert eine besondere physische Leistungsfähigkeit, die in den Tourenbeschreibungen zumeist als Dauer des Gehens und Steigens am Berg angegeben ist. Besondere bergsteigerische Ausbildungen werden nicht erwartet.
Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine oder mehrere dieser Regeln unzulässig und/oder unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regeln.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Alzenau in Unterfranken.
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